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Rundfunkbeitrag: Kosten und Befreiung

Niemand kommt darum herum, die Gebühren für TV und Radio zu zahlen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden monatlich 17,50 Euro fällig. Früher wurde der Rundfunkbeitrag als so genannte GEZ Gebühr bezeichnet. Diese Gebühren fallen monatlich pro Haushalt an. Es spielt keine Rolle bei der Rundfunkgebühr, wie viele Menschen in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Die Rundfunkgebühr wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß im Wesentlichen erklärt. Richter in Karlsruhe haben mittlerweile festgelegt, dass bei Zweitwohnungen keine Rundfunkgebühr mehr verlangt werden darf. Aus finanziellen oder sozialen Gründen ist es möglich, dass sich Bürger von der Pflicht des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Jeder, der älter als 18 ist und eine eigene Wohnung hat, muss sich beim Deutschlandradio und vom gemeinsamen Beitragsservice von ARD und ZDF anmelden. Ein solches Formular kann online heruntergeladen werden. Wird umgezogen in eine neue Wohnung oder in ein anderes Haus, ist es notwendig, dem Rundfunk Service die entsprechende neue Adresse mitzuteilen. Auch das ist online möglich.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Sollten Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld zwei bezogen werden, ist es möglich, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Ebenso ist dies möglich, wenn der Verdienst sich unter der Pfändungsfreigrenze befindet. Hierfür muss man ein Formular anfordern und dies mit den benötigten Kontoauszügen an die zuständige Adresse senden.

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Befreiung bei Zweitwohnsitz

Werden Rundfunkgebühren für eine Zweitwohnung gezahlt, ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, indem man sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruft. Denn wie bereits oben erwähnt, besagt dieses, dass man keine Rundfunkbeiträge für Zweitwohnungen bezahlen muss.

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Soziale Gründe für eine Befreiung

Werden bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung bezogen, können die Rundfunkbeiträge befreit werden.

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Besteht Anspruch auf eine Befreiung, kann das jeweilige Formular auf der Seite von Rundfunkbeitrag.de ausgefüllt werden. Anschließend wird dieser Antrag an das ZDF Deutschland Büro geschickt.

Kosten der Rundfunkgebühr

In Deutschland gibt es seit Januar 2013 öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren und keine GEZ Gebühren mehr. Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 210 Euro. Der Unterschied zur alten GEZ Gebühr ist, dass diese nur bezahlt werden musste, wenn ein Radio oder Fernseher im Haushalt waren.

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Mittlerweile ist es von jedem Haushalt notwendig, Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Diese sind nicht abhängig davon, ob ein Computer, Radio oder Fernseher im Haus oder in der Wohnung vorhanden sind. Dieses Vorgehen empfinden viele Bürger als ungerecht. Deshalb gab es beim Verfassungsgericht sehr viele Klagen.

Wesentlich ist für die Rundfunkbeitragspflicht die Verfassung und die Erlassung vom 18. Juli 2018, denn damals wurde das Urteil festgelegt. Allein lebende zahlen durch diese Veranlassung mehr, als zum Beispiel Wohngemeinschaften oder Familien.

Geldbeutel mit Geld

Die Höhe der Rundfunkgebühren

Es ist jeweils immer nur ein Beitrag pro Haushalt fällig. Das bedeutet, dass Wohngemeinschaften und Familien monatlich 17,50 Euro bezahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Computer, Radios oder Fernseher vorhanden sind. Jährlich macht das eine Summe von 210 Euro aus. Über ein Sepa Lastschriftmandat funktioniert die Bezahlung am einfachsten.

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Beiträge für eine Wohnung müssen nicht doppelt bezahlt werden. Deshalb darf man Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft, Großeltern oder Kinder mit abmelden. Das entsprechende Formular kann online auf der Webseite heruntergeladen werden.

Was wird als Wohnung gezählt?

Mittlerweile gibt es keine Ermittler mehr, die an der Türe der Wohnung klingeln, um zu sehen, ob im Haushalt ein Fernsehanschluss oder ähnliches vorhanden sind oder nicht.

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Mittlerweile ist nur die Wohnung ein wichtiger hauptsächlicher Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag. Bei der Wohnung handelt es sich um eine abgeschlossene und baulich ortsfeste Einheit. Die Zahlungen werden fällig, wenn die Wohnung zum Schlafen geeignet ist, zum Wohnen genutzt wird und einen eigenen Eingang hat, bzw. nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Wohnungen oder Zimmer, die zu Gemeinschaftsunterkunft zählen, wie zu Beispiel Kasernen oder Internate sind beitragsfrei. Dasselbe gilt für einen Schrebergarten oder eine Laube, denn dort darf niemand übernachten.

Rundfunkbeitrags in einer zweiten Wohnung?

Bisher war es auch die Pflicht, Beiträge für Neben-Wohnungen oder Zweitwohnungen für den privaten Nutzen zu entrichten. Dazu haben auch Ferienwohnungen gezählt. Dafür gibt es gesonderte Formulare für die Anmeldung. Das Urteil des Verfassungsgerichtes am Bundes Verruf kann man sich dahingehend mittlerweile seit 18. Juli 2018 befreien lassen. Das Musterschreiben Zweitwohnung wird hierfür empfohlen.

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  • Rückwirkend werden solche Beträge allerdings nicht erstattet.
  • Die Ausnahme wäre nur, wenn ohnehin der Widerspruch gegen den Bescheidgebühren eingelegt wurde.
  • Wurden die Gebühren im Vorhinein ein Jahr voraus bezahlt, werden diese anteilig vom Beitragsservice erstattet.
  • Hörbehinderte Personen und blinde Menschen können sich komplett von der Abgabe der Rundfunkgebühren befreien lassen.
  • Dasselbe gilt für Bewohner von einem Pflegeheim.

Ein reduzierter Beitrag wird fällig, wenn jemand einen Schwerbehindertenausweis vorzeigen kann. Sehbehinderte, Hörgeschädigte sowie Menschen, die wegen ihrer Behinderung an keinen öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können zählen dazu.

Bei Umzug an die Anmeldung denken

Jemand, der das erste Mal seine elterliche Wohnung verlässt und umzieht, vergisst eventuell, sich für die Rundfunkgebühren anzumelden. Das ist allerdings innerhalb eines Monats erforderlich. Ansonsten drohen Strafzahlungen.

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Autoradio im privaten Auto

Für das Autoradio werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Eine gesonderte Zahlung sieht im gewerblichen Bereich anders aus, wie zum Beispiel bei Autovermietungen. Hierfür müssen Beiträge für Radiosender entrichtet werden.

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Bei Nichtzahlung

Wird die Zahlung der Rundfunkgebühren verweigert, erhält derjenige einen Beitragsbescheid mit einem zusätzlichen Zuschlag für die nicht eingegangenen Gebühren. Dieser Betrag entspricht einem Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber einen Betrag von acht Euro.

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Auf falsche Beitragsbescheide sollte unbedingt geachtet werden, manchmal gibt es Betrüger, die Zahlungsaufforderung fälschen. In diesem Fall fehlt eine genaue Anschrift bei einer solchen Postwurfsendung oder es wurde dieselbe Nummer in allen Schreiben verwendet.

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